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Landeshauptstadt Düsseldorf: Zusätzlich zu 3.000 neuen Wohneinheiten pro Jahr mit "Aktionsplan Wohnen" weiteres Baurecht für Wohnnutzung schaffen

| Wohnraum für alle Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger zu schaffen - trotz knapper Flächen. Das ist eines der Hauptziele der Landeshauptstadt Düsseldorf, die nach aktuellen Prognosen von zur Zeit 635.704 Einwohnern bis zum Jahr 2030 auf rund 660.000 Menschen anwächst.

Oberbürgermeister Thomas Geisel: "Wir müssen bauen, bauen, bauen. Was jetzt dringend gebraucht wird, sind Wohnungen in allen Preissegmenten und - damit einhergehend - Investitionen in Kinderbetreuung, Schulen und Infrastruktur. Bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum müssen wir Tempo machen, um Nachfrage und Angebot endlich wieder in Einklang zu bringen und die seit Jahren steigenden Mietpreise endlich zu stoppen. Angesichts des Bevölkerungswachstums unserer Stadt wurde das Thema Wohnungsbau in den letzten Jahren sträflich vernachlässigt."

Tatsächlich wurde in den Jahren 2008 bis 2014 nur Baurecht für durchschnittlich 837 zusätzliche Wohneinheiten pro Jahr geschaffen - im Jahr 2013 lag die Zahl sogar bei Null.

Ziel sind nun 3.000 zusätzliche Wohneinheiten pro Jahr. 2015 wurde Baurecht für 2.060 Wohneinheiten geschaffen, 2016 für 1418. In diesem Jahr soll die Zahl durch geschaffenes Baurecht ermöglichte neue Wohneinheiten auf 2.874 steigen - davon 580 Wohneinheiten öffentlicht gefördert und 590 preisgedämpft. Im Jahr 2018 ist Baurecht für 3.452 Wohneinheiten (1.040 öffentlich gefördert, 690 preisgedämpft) und im Jahr 2019 für 3.660 Wohneinheiten (1.100 öffentlich gefördert, 730 preisgedämpft) vorgesehen.

Oberbürgermeister Thomas Geisel: "Wir haben jetzt den Hebel umgelegt und verfolgen konsequent unser Vorhaben, jedes Jahr mindestens 3.000 neue Wohnungen zu schaffen und setzen das Handlungskonzept Wohnen um. Düsseldorf muss für alle erschwinglich und die Vielfalt in unseren Stadtteilen erhalten bleiben – denn diese Vielfalt macht den Reiz einer urbanen Metropole wie Düsseldorf aus."

Und die bisherigen Planungen werden sogar noch weiter intensiviert, da aufgrund der weiteren Zuzüge, aber auch der Flüchtlinge, die dauerhaft bleiben, akuter Handlungsbedarf besteht.

Dazu werden zusätzlich zu den bisherigen Planungen im Zuge eines "Aktionsplans Wohnen" alle städtischen und privaten Flächen auf eine unmittelbar, mittel- oder langfristig mögliche Wohnbebauung hin sondiert.

Bau- und Planungsdezernentin Cornelia Zuschke: "Dazu gehört neben der Weiterentwicklung von Flächen auch die Nachverdichtung, Ergänzung, Umstrukturierung und Umnutzung von Grundstücken zur Wohnbebauung, wobei Innenverdichtung vor Außenverdichtung kommt. Diese Strategie der Dichte braucht bauliche Qualität und grüne (Frei-)Räume für Lebensqualität."

Die Analyse ergab folgende Potentiale:

15 Flächen mit vorhandenem Baurecht für Wohnen

Hier soll so bald als möglich Wohnbebauung entstehen. Die Flächen (davon 10 städtisch) haben eine voraussichtliche Kapazität für 1.700 bis 2.700 Wohneinheiten. Die Flächen im städtischen Eigentum werden, soweit möglich, ausgeschrieben. Bei den Flächen im privaten Eigentum erfolgt eine Ansprache der privaten Eigentümer.

8 Flächen mit eingeschränktem/teilweise vorhandenem Baurecht für Wohnen

Hier wird eine vertiefte Prüfung durch das Stadtplanungsamt und das Bauaufsichtsamt vorgenommen.

17 Flächen mit laufenden Bebauungsplanverfahren bzw. geplanten Bebauungsplanverfahren

Die Verfahren für diese Flächen laufen bereits mit der Zielrichtung "Wohnen". Dabei kommt das Handlungskonzept Wohnen zum Tragen, nach dem in der Regel ein Anteil von 20 bis zu 30 Prozent öffentlich geförderter Wohnungsbau und 10 bis 20 Prozent preisgedämpfter Wohnungsbau realisiert wird.

11 Flächen mit tendenzieller Eignung für Wohnnutzung
Für diese Flächen, die tendenziell für Wohnnutzung geeignet erscheinen, für die aber noch kein Bebauungsplanverfahren eingeleitet oder geplant ist, wird eine Wohnnutzung ebenfalls durch das Stadtplanungsamt und das Bauaufsichtsamt geprüft.

95 Flächen ohne Eignung für WohnnutzungBislang wurden 95 Flächen identifiziert, die nicht als Flächenreserve für eine Wohnnutzung angesehen werden können. Grund dafür kann eine "Insellage" im Außenbereich oder im Gewerbegebiet sein, ebenso wie eine anderweitige Nutzung oder Umweltbelastungen wie beispielsweise Altlasten im Boden.Text: Jäckel-Engstfeld, Kerstin

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Landeshauptstadt Düsseldorf
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