MIPIM 2026 | The International Property Market
Für die MIPIM sind folgende Netto-Beteiligungspreise festgesetzt worden:
Teilnahme auf dem Stand
Landeshauptstadt Düsseldorf & Partner auf der MIPIM
• Standpartnerschaft Premium 32.000,– Euro zzgl. 19 % MwSt.
• Standpartnerschaft Medium 18.250,– Euro zzgl. 19 % MwSt.
• Standpartnerschaft Logo 8.300,– Euro zzgl. 19 % MwSt.
Für Ihre Anmeldung als Unteraussteller erhalten Sie nach erfolgter Anmeldung bei der Messe Düsseldorf per E-Mail einen Link von Frau Balland.
Mit diesem Link können Sie sich als Unteraussteller der Landeshauptstadt Düsseldorf anmelden, sowie Ihre Kolleginnen und Kollegen registrieren. Auch nachträgliche Registrierungen müssen immer über diesen Link erfolgen.
Zusätzliche Kosten, die durch eine verspätete Anmeldung nach dem 9. Januar 2026 entstehen, werden Ihnen durch die Messe Düsseldorf weiterberechnet.
Als Mitaussteller der Landeshauptstadt Düsseldorf dürfen Sie Ihre Registrierungen (Tickets oder Ausstellerausweise) bei RX France zum Vorzugspreis kaufen.
Dazu erhalten Sie nach erfolgter Anmeldung bei uns einen Link zum Portal von RX France, über den Sie Ihre Registrierungen buchen.
RX France stellt Ihnen alle gebuchten Registrierungen in Rechnung.
Nach der Veranstaltung wird Ihnen von der Messe Düsseldorf je nach gebuchtem Partnerschaftspaket eine zusätzliche Cateringpauschale in Rechnung gestellt.
Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Messegesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über eine persönliche Kennzeichnung bzw. Signatur, so sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesell-schaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen.
Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Düsseldorf, oder der Gerichts- stand ist nach Wahl der Messegesellschaft der Sitz des Ausstellers. Das gilt auch für Klagen aus Scheck oder Wechsel.
Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertretung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der deutsche Text ist verbindlich.
Oktober 2025
Messe Düsseldorf GmbH