Pressedienst der Landeshauptstadt Düsseldorf Stadtrat beschließt 1. Bauabschnitt der U 81 Flughafen Düsseldorf soll an das Stadtbahnnetz angeschlossen werden Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 31. Januar, grünes Licht für den ersten Bauabschnitt der Stadtbahn U 81 gegeben. Die Strecke führt vom Flughafen Terminal über den Verkehrsknoten "Nordstern" bis zum Freiligrathplatz.
Der erste Bauabschnitt hat einen eigenen Verkehrswert, ist aber auch Kern einer regionalen Stadtbahnverbindung, die ihre Fortsetzung im Westen über den Haltepunkt Merkur Spiel-Arena/Messe Nord hinaus über eine Rheinquerung mit Anschlüssen in Richtung Neuss, Meerbusch und Krefeld finden soll. Nach Osten ist eine Verlängerung zum bestehenden Fernbahnhof "IC-Haltepunkt Flughafen" und weiter nach Ratingen geplant.
Nachdem der Rat die Stadtverwaltung im Oktober 2014 beauftragt hatte, die Planung der Variante Brücke Nordstern/Oberfläche/Tunnel Flughafenbahnhof fortzuführen, eine Kostenberechnung zu erstellen und ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten, erfolgte im Jahre 2015 die Erarbeitung des Planfeststellungsantrages. Die Prüfung der Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren durch die Bezirksregierung führte 2016 zu einem sogenannten "Deckblattverfahren" (erforderliche Ergänzungen der Planunterlagen). Nach einer erneuten Offenlage im Februar 2017 und einem Erörterungstermin mit den Einwendern im April 2018 ist die Prüfung durch die Bezirksregierung inzwischen soweit fortgeschritten, dass die Stadtverwaltung dem Rat der Stadt eine fortgeschriebene, aber nicht endgültige Kostenberechnung nach den Bestimmungen für den Bau von Großprojekten vorlegen kann. Die Gesamtkosten belaufen sich demnach derzeit auf rund 230 Millionen Euro (brutto). Der Eigenanteil der Stadt beträgt netto - nach Abzug von Umsatzsteuer und erwarteten Zuwendungen in Höhe von rund 130 Millionen Euro - voraussichtlich 61 Millionen Euro.
Der Planfeststellungsbeschluss wird für Juli 2019 und der Zuwendungsbescheid für Februar 2020 erwartet. Unter dem Vorbehalt der Genehmigung eines zuwendungsunschädlichen Baubeginns durch die Zuwendungsgeber soll bereits im Sommer dieses Jahres mit vorbereitenden Arbeiten, zum Beispiel den notwendigen Leitungsverlegungen, begonnen werden. Die Gesamtbauzeit beträgt etwa fünf Jahre, so dass – sofern sich nicht aus Planfeststellungs-, Bau- und Beteiligungsverlauf andere Rahmenbedingungen ergeben – das Ziel einer Inbetriebnahme zur Fußballeuropameisterschaft "UEFA EURO 2024" erreicht werden kann. Das Projekt soll - wie der Bau der Wehrhahn-Linie - durch eine Kleine Kommission begleitet werden.
Der Beschluss des Rates am Donnerstag, 31. Januar, erfolgte unter dem Vorbehalt eines rechtskräftigen Planfeststellungsbescheides und Zuwendungsbescheides durch Bund und Land.