12. Mai 2026
EXPO REAL 2026 | Internationale Fachmesse für Immobilien und Investitionen
Messe München GmbH
EXPO REAL
Am Messesee 2 | 81829 München | Deutschland
Telefon +49 (0)89 949-11608
Telefax +49 (0)89 949-20439
www.exporeal.net
Messe München
Am Messesee 2 | 81829 München | Deutschland
Montag, 5. Oktober und Dienstag, 6.Oktober: 9.00–19.00 Uhr
Mittwoch, 7 Oktober: 9.00–16.00 Uhr
Bei Anmeldung bis 12.05.2026 sind für die EXPO REAL folgende Netto-Beteiligungspreise festgesetzt worden:
Teilnahme auf dem Stand Landeshauptstadt Düsseldorf & Partner auf der EXPO REAL 2026
• Premium 42.500– Euro zzgl. 19 % MwSt.
• Medium 27.800,– Euro zzgl. 19 % MwSt.
• Basic 21.100,– Euro zzgl. 19 % MwSt.
• Logo 7.800– Euro zzgl. 19 % MwSt.
Mitausstellergebühr
Für Ihre Mitausstelleranmeldung bei der Messe München erhalten Sie nach erfolgter Anmeldung bei uns einen Link von der Messe Düsseldorf zugeschickt. Über diesen Link melden Sie sich als Mitaussteller der Landeshauptstadt Düsseldorf bei der Messe München an.
Mitausstellergebühren, die von der Messe München in Rechnung gestellt werden, werden Ihnen nach der Veranstaltung komplett weiterberechnet.
Bitte beachten Sie hier die folgende Staffelung der Messe München:
Anmeldungen bis einschließlich 12.05.2026:
• Mitausstellergebühr pro Unternehmen 795,– Euro
Anmeldungen 13.05.–25.06.2026:
• Mitausstellergebühr pro Unternehmen 980,– Euro
Anmeldungen 26.06.–27.08.2025:
• Mitausstellergebühr pro Unternehmen 1.530,– Euro
Kommunikationsbeitrag
Die Messe München erhebt pro Mitaussteller einen Kommunikationsbeitrag i.H.v. 970 Euro. Dieser wird Ihnen nach der Veranstaltung weiterberechnet.
Ohne Genehmigung der Messegesellschaft ist es nicht gestattet, einen zugewiesenen Stand oder Teile davon bzw. die Rechte aus einer Partnerschaft auf dem Stand Landeshauptstadt Düsseldorf & Partner gegen Entgelt oder ohne Vergütung an Dritte abzugeben. Für Waren oder Firmen, die nicht in der Zulassung genannt sind, darf auf dem Stand nicht geworben werden.
Ohne Zustimmung des Wirtschaftsförderungsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf dürfen keine eigenen Veranstaltungen der Partner auf dem Stand durchgeführt werden.
Alle Ausstellerausweise sind ausschließlich über die Messe München zu beziehen. Die Kosten für alle Ausstellerausweise sind vom Aussteller zu tragen.
Erst nach erfolgter Zulassung durch die Messe München erhalten Sie ab Ende Juni 2026 die Zugangsdaten für den Ausstellershop der Messe München, über den Sie Ihre Ausstellerausweise kaufen können. Je nach gebuchtem Partner-Paket stehen Ihnen unterschiedlich viele Ausstellerausweise zu:
Darüber hinaus gebuchte Ausstellerausweise werden Ihnen von der Messe Düsseldorf mit zusätzlich jeweils 250,– Euro pro Ausweis berechnet.
Logopartnern werden pro gebuchtem Ausstellerausweis 250,– Euro pro Ausweis zusätzlich berechnet.
Die bei der Mitausstelleranmeldung vom Aussteller gemachten Angaben sind Basis für den Katalogeintrag.
Das Mittags-Catering steht ausschließlich berechtigten Personen zur Verfügung. Bitte halten Sie beim Empfang einen entsprechenden Nachweis bereit. Ohne gültigen Nachweis ist eine Teilnahme am Catering leider nicht möglich.
Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Messegesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über eine persönliche Kennzeichnung bzw. Signatur, so sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen.
Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Düsseldorf, oder der Gerichtsstand ist nach Wahl der Messegesellschaft der Sitz des Ausstellers. Das gilt auch für Klagen aus Scheck oder Wechsel.
Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertretung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der deutsche Text ist verbindlich.
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gelten für alle Teilnehmer und Besucher verpflichtend die Abstands- und Hygienevorschriften der Messe München.
März 2026
Messe Düsseldorf GmbH