Teilnahmebedingungen MIPIM 2020


1. Titel der Veranstaltung

MIPIM 2020 | The International Property Market

2. Veranstalter

Reed MIDEM

27/33 Quai Alphonse Le Gallo
92100 Boulogne Billancourt
France
Telefon +33 (0)179 719000
www.reedmidem.com
www.mipim.com

3. Durchführungsgesellschaft

Messe Düsseldorf GmbH
Messeplatz 1
40474 Düsseldorf | Deutschland
Postanschrift:
Postfach 10 10 06 | 40001 Düsseldorf | Deutschland
Telefon +49 (0)211 - 45607724
Telefax +49 (0)211- 45608529
www.messe-duesseldorf.de
(Im Text "Messegesellschaft" genannt)


Für die Landeshauptstadt
Landeshauptstadt Düsseldorf
Wirtschaftsförderungsamt
Burgplatz 1 | 40213 Düsseldorf
Theresa Winkels
Telefon +49 (0)211 - 8993056
Telefax +49 (0)211 - 8929062

4. Veranstaltungsort

Palais des Festivals

1, boulevard de la Croisette | 06400 Cannes, France

5. Öffnungszeiten

Dienstag bis Donnerstag 9.00–19.00 Uhr
Freitag 9.00–15.00 Uhr

6. Beteiligungspreise und weitere Entgelte

Für die MIPIM sind folgende Netto-Beteiligungspreise festgesetzt worden:

Teilnahme auf dem Stand
Landeshauptstadt Düsseldorf & Partner auf der MIPIM

• Premiumpartner 27.000,– Euro zzgl. 19 % MwSt.
• Junior Partner 15.000,– Euro zzgl. 19 % MwSt.
• Logopartner 7.000,– Euro zzgl. 19 % MwSt.

Für Ihre Anmeldung als Unteraussteller erhalten Sie nach erfolgter Anmeldung bei der Messe Düsseldorf per E-Mail einen Link von Frau Balland zugeschickt. Mit diesem Link können Sie sich als Unteraussteller der Landeshauptstadt Düsseldorf anmelden, sowie Ihre Kollegen und Kolleginnen registrieren. Auch nachträgliche Registrierungen müssen immer über diesen Link erfolgen.

7. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen über den Beteiligungsbeitrag erhalten Sie 6 Wochen vor der Veranstaltung. Alle von der Messegesellschaft erstellten Teilnahmerechnungen sind sofort ohne Abzug mit Rechnungsdatum fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder Lieferungen, die gesondert in Auftrag gegeben werden, sind mit Rechnungsdatum fällig, d. h. in der Regel vor Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- und Lieferzeitpunkt. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten gesandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Schuldner. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die jeweilige Veranstaltung erbeten an:

Messe Düsseldorf GmbH
Postfach 10 10 06
40001 Düsseldorf
Deutschland

Auf eines der nachfolgend aufgeführten Bankkonten:

Deutsche Bank AG Düsseldorf
IBAN: DE66 30070010 0164141400
BIC-Code: DEUTDEDDXXX
Swift-Code: DEUTDEDD

Commerzbank AG Düsseldorf
IBAN: DE05 30080000 0211279600
BIC-Code: DRESDEFF300
Swift-Code: DRESDEFF300

Stadtsparkasse Düsseldorf
IBAN: DE94 30050110 0010117950
BIC-Code: DUSSDEDDXXX
Swift-Code: DUSSDEDD

Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung mit 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Messegesellschaft kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Nr. 10 der Bedingungen.

Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die Messegesellschaft das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aussteller aufgrund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die Messegesellschaft kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkaufen.

Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die Messegesellschaft nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. Zulassung

Aussteller, die ihren finanziellen Verpflichtungen der Messegesellschaft gegenüber nicht nachgekommen sind oder die gegen die Teilnahmebedingungen, technische Richtlinien oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen haben, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

Die Zulassung als Aussteller auf dem Stand Landeshauptstadt Düsseldorf & Partner wird schriftlich bestätigt und ist nur für den darin genannten Aussteller gültig. Mit der Übersendung der Zulassung ist der Ausstellungsvertrag zwischen der Messe Düsseldorf GmbH und dem Aussteller geschlossen.

Die Messegesellschaft ist berechtigt, die erteilte Zulassung zu widerrufen, wenn sie aufgrund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. Ist die Fläche aus nicht von der Messegesellschaft verschuldetem Anlass nicht verfügbar bzw. die Teilnahme auf dem Stand Landeshauptstadt Düsseldorf & Partner nicht möglich, so hat der Aussteller Anspruch auf Rückerstattung des Beteiligungspreises. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.

9. Mitaussteller und Gemeinschaftsstände

Ohne Genehmigung der Messegesellschaft ist es nicht gestattet, einen zugewiesenen Stand oder Teile davon bzw. die Rechte aus einer Partnerschaft auf dem Stand Landeshauptstadt Düsseldorf & Partner gegen Entgelt oder ohne Vergütung an Dritte abzugeben. Für Waren oder Firmen, die nicht in der Zulassung genannt sind, darf auf dem Stand nicht geworben werden.

Ohne Zustimmung des Wirtschaftsförderungsamtes dürfen keine eigenen Veranstaltungen der Partner auf dem Stand durchgeführt werden.

10. Rücktritt und Nichtteilnahme

Bis zur Zulassung ist der Rücktritt von der Anmeldung möglich. Ein Rücktrittsentgelt entsteht bis zur Zulassung nicht.

Nach der Zulassung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50 Prozent des Partnerschaftsbeitrages fällig.

11. Ausstellerausweise

Die Ausstellerausweise sind ausschließlich über die Reed MIDEM zu beziehen. Die Kosten für die Ausstellerausweise sind vom Aussteller zu tragen. Bitte beachten Sie hierzu auch den besonderen Hinweis zur Anzahl der Ausstellerausweise pro Partnerschaft auf der allgemeinen Seite 'Anmeldung Standpartnerschaft Mipim 2020'.

12. Katalog

Die bei der Online-Anmeldung vom Aussteller gemachten Angaben sind Basis für den Katalogeintrag.

13. Schlussbestimmungen

Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Messegesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über eine persönliche Kennzeichnung bzw. Signatur, so sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesell-schaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen.

Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Düsseldorf, oder der Gerichts- stand ist nach Wahl der Messegesellschaft der Sitz des Ausstellers. Das gilt auch für Klagen aus Scheck oder Wechsel.

Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertretung.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der deutsche Text ist verbindlich.

November 2019
Messe Düsseldorf GmbH